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Hardware- und Nachrichten-Links des 6./7. Oktober 2014

Die PC Games Hardware bringt ein paar weitere Detail-Informationen zu den verschiedenen Anti-Aliasing-Methoden von nVidias GeForce GTX 970 & 980: So wird das früher seitens nVidia eifrig beworbene Coverage Sampling Anti-Aliasing (CSAA) von der kompletten Maxwell-Generation (inklusive also auch dem GM107-Chip) nicht mehr unterstützt – wobei gut möglich ist, daß hier schlicht die Treiber-Unterstützung gestrichen wurde, denn technologisch war CSAA eigentlich reine Treiber-Sache und bedingt keine explizite Hardware. Möglicherweise wollte nVidia es den Anwendern mit zu vielen AA-Methoden jedoch nicht zu kompliziert machen und hat daher CSAA entgültig gekickt. Zudem gab es Kunde zum Treiber-Support für MFAA sowie für DSR von Kepler-Grafikchips: Dynamic Super Resolution (DSR) wird für Kepler-Grafikkarten noch innerhalb des Oktobers zur Verfügung stehen, während ein Treiber mit Unterstützung für Multiframe Sampled Anti-Aliasing (MFAA) weiterhin auf sich warten läßt, nVidia konnte noch nicht einmal einen groben Termin nennen. Wer im übrigen auf den DSR-Treiber für Kepler nicht warten will – mit einer kleinen Modifikation klappt es auch schon mit dem neuen Beta-Treiber 344.24.

Golem vermelden eine erste (kommende) Anwendung von nVidias NVLink bei IBMs Power8-Architektur. Jene wird mit dem Erscheinen von nVidias Pascal-Architektur im Jahr 2016 die neue nVidia-Schnittstelle zur GPU-Anbindung nutzen können – neben PCI Express im übrigen. Dazu dürften die Mainboard-Chipsätze von Power8 entsprechende NVLink-Interfaces erhalten, eine direkte Integration in die IBM-Prozessoren selber ist dagegen eher unwahrscheinlich (da unflexibel). Gleichzeitig zeigt diese Meldung aber auch an, wofür NVLink zumindest anfänglich primär geplant ist: Für den höheren Bandbreitenbedarf professioneller Anwendungszwecke, wie im Server-Bereich – und weniger als Gamer-Feature. Im Gaming-Bereich dürfte auch nVidias Pascal-Generation weiterhin über PCI Express kommunizieren: Dies ist zum einen ausreichend schnell, zum anderen wird Intel voraussichtlich hartnäckig gegenüber NVLink mauern (und hat über seine Prozessoren & Chipsätze das Heft des Handelns in der eigenen Hand) – und somit lieber auf die Weiterentwicklung von PCI Express setzen.

Ars Technica berichten erneut über den Fall "Butterfly Labs", dem von der US-Handelsaufsicht FTC geschlossenem Hersteller von Bitcoin-Mining-Hardware. Der Grund für die Schließung liegt erst einmal in der oftmaligen Nichtlieferung von bestellter und zumeist in Vorkasse bezahlter Mining-Hardware – nun stellt sich mit der Klageschrift der FTC jedoch heraus, daß auch ein früher schon desöfteren geäußerter Vorwurf wahr zu sein scheint: Butterfly Labs hat in der Tat die fertiggestellte Mining-Hardware zuerst zum Eigennutzen verwendet – und damit Bitcoins erzeugt, welche eigentlich dem Käufer der Hardware zustehen würden. Aus rechtlicher Sicht macht dies die Sache nochmals interessanter, weil man somit Butterfly Labs nicht einfach nur eine schludrige Geschäftstätigkeit (verspätete Auslieferungen), sondern sogar kriminellen Vorsatz nachsagen kann. Ganz generell zeigt der Fall aber nur an, daß bei einem typischen Goldrausch eigentlich nie die Goldschürfer gewinnen – sondern die Hersteller und Händler von Schürfequipment. Dies war 1848 schon so – und offensichtlich hat man 166 Jahre später diese einfache Lektion immer noch nicht gelernt.

In der Frage des Presse-Leistungsschutzrechts hält das bundesdeutsche Kartellamt das Vorgehen Googles, die in der VG Media organisierten Angebote ab dem 9. Oktober in der Google-Suchmaschine nur noch mit Link und Artikelüberschrift anzuzeigen, für akzeptabel und wird sich demzufolge nicht zu einem kartellrechtlichen Vorgehen dagegen drängen lassen. Allerdings warnt man vor einer totalen De-Listung – in diesem Fall wäre dann wohl die Schmerzgrenze des Kartellamts erreicht. Für die VG Media wird die Luft somit dünn, denn die anhängigen Klagen gegenüber Google erübrigen sich mit der vorgenannten Darstellungsbeschneidung, die neue Darstellungsform von Google läge dann wohl innerhalb des Spielraums des Leistungsschutzrechts. Wenn gleichzeitig keine kartellrechtlichen Bedenken vorliegen, fehlt (eigentlich) jeglicher Klagegrund gegenüber Google – die in der VG Media organisierten Angebote hätten sich dann zwar ohne Not selber abgeschossen, aber ansonsten ist nichts passiert. Der gerichtliche Streit wird aber sicherlich dennoch ausgetragen werden – nur daß man derzeit einen für Google positiven Ausgang ziemlich sicher erwarten kann.

Die Sueddeutsche berichtet über die BND-Operation "Eikonal", mittels welcher der Bundesnachrichtendienst (BND) der NSA im Zeitraum von 2004 bis 2008 eine Kopie des kompletten Datenverkehrs über den weltweit wichtigsten Internetdatenknotenpunkt Frankfurt lieferte – verbunden mit dem Versuch, die Daten von Deutschen zu löschen, welcher allerdings nur äußerst mangelhaft ausgeführt wurde und daher nichts wirklich brachte. Dabei ist vielleicht noch nicht einmal die eigentliche Tat erschreckend – sondern vielmehr die dahinterstehende kriminelle Energie. Denn eine echte Rechtsgrundlage existierte nie, das als Begründung herangezogene G10-Gesetz erlaubt keine verdachtslose Untersuchung kompletter Datenströme. Zugleich wurde das Parlamentarische Kontrollgremium, welches die Geheimdienste überwachen soll, erst gar nicht über "Eikonal" informiert – sehr viel illegaler kann man eine Operation kaum gestalten. Und als Bonus oben drauf: Nach Einstellung des Programms forderten die USA eine Kompensation – welche wohl bis heute in Form des Anzapfens eines anderen, derzeit noch nicht identifizierten Datenstroms gewährt wird.